Mit der Abänderung der VDE 100-551, die nun als Vornorm in Deutschland voll rechtskräftig ist, darf kein Energieversorgungsunternehmen (EVU) oder Netzbetreiber mehr den Einsatz dieser Module ablehnen. Möglich sind weiterhin Auflagen der EVU’s. So kann beispielsweise die Montage einer berührungssicheren Wielandsteckdose, ein Zählerwechsel und/oder die Anmeldung der Module gefordert werden. Gerne helfen wir Ihnen, wenn Sie Fragen zu unseren PlugIn-Modulen haben.

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