| Holen Sie sich 1.000,-€ BAFA
Fördermittel mit unseren Pelletsheizöfen: Sandor, Stillo,
Solida oder Twist! Dies gilt auch für preiswerte Luftöfen! Wenn
nicht jetzt, wann dann? 2.000,-€ BAFA
Fördermittel erhalten Sie für unseren Kessel! Bauen Sie jetzt eine Solarwärmeanlage. Sie
erhalten vom BAFA mindestens 410,00,-€
Fördermittel pro Anlage. Für Kombianlagen mit einem
Brennwertgerät und mindestens 9m² Kollektorfläche zur
Heizungsunterstützung erhalten Sie zusätzlich 750,-€ für den
Heizkessel!
Für photovoltaische Solaranlagen erhalten Sie
dieses Jahr noch 46,75Cent pro KWh
Solarstrom und KfW Darlehen.
Mittlerweile
gibt es für den Neubau von Passivhäusern und
Energiegewinnhäusern vom rheinland-pfälzischen
Umweltministerium Zuschüsse. Die Fördermittel des Landes sind
übrigens mit den Mitteln von KfW u. BAFA kombinierbar. (Näheres
unter Punkt 6.)
1. Fördermittel Solarstromanlagen (PV) bis 50.000,- € :
Durch das Erneuerbare
Energien Gesetz in Deutschland ist Ihr Energieversorger
verpflichtet, jede kWh Solarstrom aufzukaufen und 20 Jahre lang
mit 46,75 Cent (Solardachanlagen) zu vergüten. Dafür erhalten
Sie zinsgünstige Darlehn. Die aktuellen Zinssätze entnehmen Sie
bitte der KfW-Internetseite:
KfW Förderbank
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 0 69 / 74 31 – 0
Fax: 0 69 / 74 31 – 29 44
Infocenter Tel. 01 80 / 1 33 55 77 (bundesweit zum Ortstarif)Infocenter Fax: 0 69 / 74 31 – 6 95 00
www.kfw.de
www.kfw.-foerderbank.de
infocenter@kfw.de
- Stand 25.01.2007 -
Solarstrom Erzeugen (Nr. 140)
96 % Auszahlung
bis 100 % der Maßnahme finanzierbar
2. Fördermittel Solarstromanlagen (PV) über
50.000,- € :
Die KfW Anträge sind
über Ihre Hausbank einzureichen. Die meisten Banken möchten von
Ihnen entsprechende Sicherheiten haben! (sonst siehe Punkt 3)
KfW Förderbank
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 0 69 / 74 31 – 0
Fax: 0 69 / 74 31 – 29 44
Infocenter Tel. 01 80 / 1 33 55 77 (bundesweit zum Ortstarif)Infocenter Fax: 0 69 / 74 31 – 6 95 00
www.kfw.de
www.kfw.-foerderbank.de
infocenter@kfw.de
KfW Umweltprogramm (Nr. 26)
96 % Auszahlung
bis 75 % der Maßnahme finanzierbar, Rest kombinierbar mit
Progr.Nr.225
ERP Umweltprogramm (Nr. 225)
100 % Auszahlung
bis 75 % der Maßnahme finanzierbar, Rest kombinierbar mit
Progr.Nr.26
3. Mögliche Kredite für PV-Anlagen auf Nicht –
Wohngebäuden und Projekte
Für Kunden, die teilweise die Solaranlage (ca. 70% bei
Überschreibung der Anlage) als
Sicherheit angerechnet haben möchten, empfehlen wir die
Anträge zu stellen bei der:
UmweltBank AG
Laufertorgraben 6
90489 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 53 08 – 1 23
Fax: 09 11 / 53 08 – 1 99
www.umweltbank.de
E-Mail: privatkredit@umweltbank.de
10 Jahre Laufzeit
100 % Auszahlung
4. Fördermittel Solarwärme (ST):
Gefördert werden 2007 Solarkollektoren .
Die Förderanträge sind zu richten an das :
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA )
Referat II 1
Frankfurter Str. 29 – 35
65760 Eschborn
Tel.: 0 61 96 / 9 08 – 2 11, - 402 oder – 403
Fax: 0 61 96 / 9 08 – 4 42
E-Mail: bundesamt@bafa.de
Nähere
Auskünfte hierfür erteilt das BAFA!
Anträge erhalten Sie auch bei SIZ oder aus dem Internet.
Förderhöhe bei Solaranlagen zur Heizungsunterstützung:
Momentan gewährt die BAFA je angefangenen m²
Bruttokollektorfläche
einen nichtrückzahlbaren Zuschuss von
105,00 € für
Flachkollektoranlagen (ab 9 m²) oder Röhrenkollektoranlagen (ab
7 m²) zur Heizungsunterstützung bis zu Kollektorflächen von
40m². Für jeden darüber hinausgehenden m² installierter
Bruttokollektorfläche beträgt der Zuschuss 45,- €/m²! Für
Kombianlagen mit einem Brennwertgerät
zusätzlich 750,-€ für den Heizkessel!
Förderhöhe Brauchwasseranlagen:
Für
kleine Kollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung (Dusch- und
Badewasser) werden 60,-€ je angefangenen m²
Bruttokollektorfläche gezahlt, mindestens jedoch 410,00 € pro
Anlage. Dies gilt für Flach- und
Röhrenkollektoren gleichermaßen.
Erweiterung bestehender Anlagen und Schwimmbadwassererwärmungen:
Der Zuschuss beträgt 45,- € je angefangenem m² zusätzlich installierter Bruttokollektorfläche, unabhängig von der Größe der bereits bestehenden Anlage. Bei Anlagen, die – wenn auch nur teilweise – zur Schwimmbadbeckenwassererwärmung genutzt werden, beträgt die Förderung
80 % der vorgenannten Sätze. Kunststoffabsorber zur
Schwimmbaderwärmung erfüllen nicht die Förderkriterien.
Fördervoraussetzungen:
Ab dem 1. Juni 2004 können Solarkollektoranlagen nur gefördert werden, wenn der jährliche Kollektorertrag mindestens 525 kWh/m² bei einem solaren Deckungsanteil von 40 % beträgt und die Sonnenkollektoren die Kriterien des Umweltzeichens RAL-ZU 73 – Blauer Engel - erfüllen (Flächenbezug entsprechend DIN V 4757-4).
Dies erfüllen selbstverständlich alle SIZ-Kollektoren!
5. Fördermittel
für Biomasse:
Gefördert werden momentan Anlagen mit einer Nennwärmeleistung
von mindestens 5 KW (Pellets) bzw. 15 KW (Scheitholz) und max. 100 KW
sowie einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %
Die Förderanträge sind vor Beginn der Bestellung zu richten an das :
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA )
Referat II 1
Frankfurter Str. 29 – 35
65760 Eschborn
Tel.: 0 61 96 / 9 08 – 2 11, - 402 oder – 403
Fax: 0 61 96 / 9 08 – 4 42
E-Mail: bundesamt@bafa.de
Nähere
Auskünfte hierfür erteilt das BAFA. Anträge erhalten Sie auch bei SIZ oder
im Internet.
Förderhöhe Holzpelletskessel:
Momentan gewährt die BAFA unter Erfüllung der oben genannten
Bedingungen einen Zuschuss in Höhe von 36,- € /KW zu
errichtender Nennwärmeleistung, mindestens jedoch
2.000,- €
für alle Kessel mit einem Wirkungsgrad über 90%! Dies wird
von allen durch SIZ vertriebene Pelletskesseln erfüllt!
Förderhöhe Holzpelletsöfen:
Für Holzpelletsöfen, die teilweise Wärme auch an den Raum
abgeben, beträgt der Zuschuss unter obigen Bedingungen
mindestens 1.000,- €, wenn der Ofen mit einer automatischen
Zündung und einer entsprechenden Regelung ausgestattet ist und
als Zentralheizung arbeitet. Die technischen Voraussetzungen
erfüllt unser Calimax - Twist 80/20 und die Luftgeräte Sandor,
Stillo und Solida!
Förderung von Scheitholzvergaserkessel:
Gefördert werden momentan Anlagen mit einer Nennwärmeleistung
von mindestens 15 und max. 100 KW sowie einem Kesselwirkungsgrad
von mindestens 90%, wenn Sie mit einer entsprechenden Regelung
oder Lambdasonde zur Messung des O2 - Gehaltes im Abgasrohr
ausgestattet sind und ein Pufferspeicher mit einem
Mindestvolumen von 55 Litern pro KW angeschlossen ist.
Dann gewährt die BAFA unter Erfüllung der oben genannten
Bedingungen einen Zuschuss in Höhe von 40,- € /KW zu
errichtender Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.150,- €
für alle Kessel mit einem Wirkungsgrad über 90%!
Antragsberechtigte:
Privatpersonen, Freiberufler, kleine und mittlere
Unternehmen bis 250 Mitarbeiter, Kommunen, Zweckverbände,
eingetragene Vereine und sonstige Körperschaften des
öffentlichen Rechts sind Antragsberechtigt.
6. Programm “ Modernisierung 2007 “ in Rheinland-Pfalz
Zuständiges Förderinstitut:
LTH Landestreuhandstelle
Rheinland-Pfalz
Zur Modernisierung seines
Wohneigentums kann der Bauherr Entweder einen
Investitionszuschuss in Höhe von 25 % ( bei
Modernisierungskosten von maximal 10.000,-- € ) oder ein
zinsverbilligtes Kapitaldarlehen erhalten. Die Konditionen sind
günstig:
3,5 % Zinsen in den ersten
10 Jahren
Anträge für die
Investitionszuschüsse werden bei der Verbandsgemeinde-, Kreis-
oder Stadtverwaltung gestellt, in deren Gebiet sich das zu
modernisierende Gebäude befindet; für zinsverbilligte
Kapitalmarktdarlehen wendet sich der Darlehnsnehmer direkt an
die Hausbank.
Nähere Auskünfte hierfür
erteilt die
LTH Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz
Ressort der LRP Landesbank Rheinland-Pfalz
Löwenhofstraße
55098 Mainz
Tel. 0 61 31 / 13- 30 06
Fax 0 61 31 / 13- 30 34
www.lth-rlp.de
Fördermittel für Energieeffiziente Neubauten
Fördervoraussetzung für den
Bau von Energiegewinngebäuden ist die Einhaltung eines
Primärenergiekennwertes nach Energieeinsparverordnung 2004 (
EnEV 2004 ) von weniger als 40 kWh/m² im Jahr. Außerdem ist der
nach Energieeinsparverordnung einzuhaltende Höchstwert des
Transmissionswärmeverlustes HT um mindestens 45 % zu
unterschreiten. Es ist eine Photovoltaikanlage zu installieren,
für die ein mindestens dem Energiebedarf des Gebäudes für die
Wärmerzeugung entsprechender Ertrag prognostiziert wird.
Fördervoraussetzung für den Bau von Passivhäusern ist der
Nachweis eines Heizwärme-Energiekennwertes von weniger als 15
kWh/m² im Jahr (nach Passivhaus Projektierungspaket 2004, PhPP
2004 )
Die Förderung erfolgt durch
Zuschüsse.
Fördermittel für Energiegewinnhäuser in Höhe von:
5.000 EUR für freistehende
Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser mit
regenerativem Energiegewinn
2.500 EUR je Wohnung in
Mehrfamilienhäusern
Fördermittel für Passivhäuser in Höhe von:
3.500 EUR für freistehende
Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser
1.750 EUR je Wohnung in
Mehrfamilienhäusern
Eine Kumulierung mit den
Programmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes
Rheinland-Pfalz und anderen Förderprogrammen von Bund und Land
ist möglich.
Bewilligungsstelle ist das
Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz in Mainz.
Anträge und Gewährung der
Zuschüsse sind an die EOR unter Verwendung des dort erhältlichen
Vordrucks zu richten:
Effizienzoffensive Energie
Rheinland-Pfalz (EOR) e.V.
Erwin-Schrödinger-Str. 14,
Raum 270
67663 Kaiserslautern
www.eor.de
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