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Fördermittel
Holen Sie sich 1.000,-€ BAFA Fördermittel mit unseren Pelletsheizöfen: Sandor, Stillo, Solida oder Twist! Dies gilt auch für preiswerte Luftöfen! Wenn nicht jetzt, wann dann? 2.000,-€ BAFA Fördermittel erhalten Sie für unseren Kessel!

Bauen Sie jetzt eine Solarwärmeanlage. Sie erhalten vom BAFA mindestens 410,00,-€ Fördermittel pro Anlage. Für Kombianlagen mit einem Brennwertgerät und mindestens 9m² Kollektorfläche zur Heizungsunterstützung erhalten Sie zusätzlich 750,-€ für den Heizkessel!

Für photovoltaische Solaranlagen erhalten Sie dieses Jahr noch 46,75Cent pro KWh Solarstrom und KfW Darlehen.

Mittlerweile gibt es für den Neubau von Passivhäusern und Energiegewinnhäusern vom rheinland-pfälzischen Umweltministerium Zuschüsse. Die Fördermittel des Landes sind übrigens mit den Mitteln von KfW u. BAFA kombinierbar. (Näheres unter Punkt 6.)
 

1. Fördermittel Solarstromanlagen (PV) bis 50.000,- €  :

Durch das Erneuerbare Energien Gesetz in Deutschland ist Ihr Energieversorger verpflichtet, jede kWh Solarstrom aufzukaufen und 20 Jahre lang mit 46,75 Cent (Solardachanlagen) zu vergüten. Dafür erhalten Sie zinsgünstige Darlehn. Die aktuellen Zinssätze entnehmen Sie bitte der KfW-Internetseite:

KfW Förderbank 
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt am Main 
Tel.: 0 69 / 74 31 – 0
Fax: 0 69 / 74 31 – 29 44 
Infocenter Tel. 01 80 / 1 33 55 77 (bundesweit zum Ortstarif)Infocenter Fax: 0 69 / 74 31 – 6 95 00

www.kfw.de
www.kfw.-foerderbank.de 
infocenter@kfw.de

- Stand 25.01.2007 -

Solarstrom Erzeugen (Nr. 140)    

96 % Auszahlung 
bis 100 % der Maßnahme finanzierbar

 

2. Fördermittel Solarstromanlagen (PV) über 50.000,- €  :

Die KfW Anträge sind über Ihre Hausbank einzureichen. Die meisten Banken möchten von Ihnen entsprechende Sicherheiten haben! (sonst siehe Punkt 3)

KfW Förderbank 
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt am Main 
Tel.: 0 69 / 74 31 – 0
Fax: 0 69 / 74 31 – 29 44 
Infocenter Tel. 01 80 / 1 33 55 77 (bundesweit zum Ortstarif)Infocenter Fax: 0 69 / 74 31 – 6 95 00

www.kfw.de
www.kfw.-foerderbank.de 
infocenter@kfw.de


KfW Umweltprogramm (Nr. 26)

96 % Auszahlung 
bis 75 % der Maßnahme finanzierbar, Rest kombinierbar mit Progr.Nr.225

ERP Umweltprogramm (Nr. 225)

100 % Auszahlung 
bis 75 % der Maßnahme finanzierbar, Rest kombinierbar mit Progr.Nr.26



3. Mögliche Kredite für PV-Anlagen auf Nicht – Wohngebäuden und Projekte

F
ür Kunden, die teilweise die Solaranlage (ca. 70% bei Überschreibung der Anlage) als Sicherheit angerechnet haben möchten, empfehlen wir die Anträge zu stellen bei der:

UmweltBank AG
Laufertorgraben 6 
90489 Nürnberg 
Tel.: 09 11 / 53 08 – 1 23 
Fax: 09 11 / 53 08 – 1 99

www.umweltbank.de
E-Mail: privatkredit@umweltbank.de 

10 Jahre Laufzeit 
100 % Auszahlung 

 

4. Fördermittel Solarwärme (ST):

Gefördert werden 2007 Solarkollektoren .
Die Förderanträge sind zu richten an das : 


Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA ) 
Referat II 1 
Frankfurter Str. 29 – 35 
65760 Eschborn
Tel.: 0 61 96 / 9 08 – 2 11, - 402 oder – 403 
Fax: 0 61 96 / 9 08 – 4 42

E-Mail: bundesamt@bafa.de

Nähere Auskünfte hierfür erteilt das BAFA!
Anträge erhalten Sie auch bei SIZ oder aus dem Internet.


Förderhöhe bei  Solaranlagen zur Heizungsunterstützung:

Momentan gewährt die BAFA je angefangenen m² Bruttokollektorfläche einen nichtrückzahlbaren Zuschuss von 105,00 € für Flachkollektoranlagen (ab 9 m²) oder Röhrenkollektoranlagen (ab 7 m²) zur Heizungsunterstützung bis zu Kollektorflächen von 40m². Für jeden darüber hinausgehenden m² installierter Bruttokollektorfläche beträgt der Zuschuss 45,- €/m²! 
Für Kombianlagen mit einem Brennwertgerät zusätzlich 750,-€ für den Heizkessel!

Förderhöhe Brauchwasseranlagen:

Für kleine Kollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung (Dusch- und Badewasser) werden 60,-€ je angefangenen m² Bruttokollektorfläche gezahlt, mindestens jedoch 410,00 € pro Anlage. Dies gilt für Flach- und Röhrenkollektoren gleichermaßen.


Erweiterung bestehender Anlagen und Schwimmbadwassererwärmungen:

Der Zuschuss beträgt 45,- € je angefangenem m² zusätzlich installierter Bruttokollektorfläche, unabhängig von der Größe der bereits bestehenden Anlage. Bei Anlagen, die – wenn auch nur teilweise – zur Schwimmbadbeckenwassererwärmung genutzt werden, beträgt die Förderung 80 % der vorgenannten Sätze. Kunststoffabsorber zur Schwimmbaderwärmung erfüllen nicht die Förderkriterien.

Fördervoraussetzungen:

Ab dem 1. Juni 2004 können Solarkollektoranlagen nur gefördert werden, wenn der jährliche Kollektorertrag mindestens 525 kWh/m² bei einem solaren Deckungsanteil von 40 % beträgt und die Sonnenkollektoren die Kriterien des Umweltzeichens RAL-ZU 73 – Blauer Engel - erfüllen (Flächenbezug entsprechend DIN V 4757-4).
Dies erfüllen selbstverständlich alle SIZ-Kollektoren!

5. Fördermittel für Biomasse:

Gefördert werden momentan Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 5 KW (Pellets) bzw. 15 KW (Scheitholz) und max. 100 KW  sowie einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %
Die Förderanträge sind vor Beginn der Bestellung zu richten an das : 

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA ) 
Referat II 1 
Frankfurter Str. 29 – 35 
65760 Eschborn

Tel.: 0 61 96 / 9 08 – 2 11, - 402 oder – 403 
Fax: 0 61 96 / 9 08 – 4 42
E-Mail: bundesamt@bafa.de

Nähere Auskünfte hierfür erteilt das BAFA. Anträge erhalten Sie auch bei SIZ oder im Internet.



Förderhöhe Holzpelletskessel:

Momentan gewährt die BAFA unter Erfüllung der oben genannten Bedingungen einen Zuschuss in Höhe von 36,- € /KW zu errichtender Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 2.000,- € für alle Kessel mit einem Wirkungsgrad über 90%! Dies wird von allen durch SIZ vertriebene Pelletskesseln erfüllt!

Förderhöhe Holzpelletsöfen:

Für Holzpelletsöfen, die teilweise Wärme auch an den Raum abgeben, beträgt der Zuschuss unter obigen Bedingungen mindestens 1.000,- €, wenn der Ofen mit einer automatischen Zündung und einer entsprechenden Regelung ausgestattet ist und als Zentralheizung arbeitet. Die technischen Voraussetzungen erfüllt unser Calimax - Twist 80/20 und die Luftgeräte Sandor, Stillo und Solida!


Förderung von Scheitholzvergaserkessel:

Gefördert werden momentan Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 15 und max. 100 KW sowie einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90%, wenn Sie mit einer entsprechenden Regelung oder Lambdasonde zur Messung des O2 - Gehaltes im Abgasrohr ausgestattet sind und ein Pufferspeicher mit einem Mindestvolumen von 55 Litern pro KW angeschlossen ist.
Dann gewährt die BAFA unter Erfüllung der oben genannten Bedingungen einen Zuschuss in Höhe von 40,- € /KW zu errichtender Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.150,- € für alle Kessel mit einem Wirkungsgrad über 90%!

Antragsberechtigte:

Privatpersonen, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter, Kommunen, Zweckverbände, eingetragene Vereine und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sind Antragsberechtigt.

6. Programm “ Modernisierung 2007 “ in Rheinland-Pfalz 

Zuständiges Förderinstitut:

LTH Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz 

Zur Modernisierung seines Wohneigentums kann der Bauherr Entweder einen Investitionszuschuss in Höhe von 25 % ( bei Modernisierungskosten von maximal 10.000,-- € ) oder ein zinsverbilligtes Kapitaldarlehen erhalten. Die Konditionen sind günstig:

3,5 % Zinsen in den ersten 10 Jahren

Anträge für die Investitionszuschüsse werden bei der Verbandsgemeinde-, Kreis- oder Stadtverwaltung gestellt, in deren Gebiet sich das zu modernisierende Gebäude befindet; für zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen wendet sich der Darlehnsnehmer direkt an die Hausbank.

Nähere Auskünfte hierfür erteilt die  

LTH Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz
Ressort der LRP Landesbank Rheinland-Pfalz
Löwenhofstraße  
55098 Mainz
Tel. 0 61 31 / 13- 30 06
Fax 0 61 31 / 13- 30 34

www.lth-rlp.de

 

 

Fördermittel für Energieeffiziente Neubauten

Fördervoraussetzung für den Bau von Energiegewinngebäuden ist die Einhaltung eines Primärenergiekennwertes nach Energieeinsparverordnung 2004 ( EnEV 2004 ) von weniger als 40 kWh/m² im Jahr. Außerdem ist der nach Energieeinsparverordnung einzuhaltende Höchstwert des Transmissionswärmeverlustes HT um mindestens 45 % zu unterschreiten. Es ist eine Photovoltaikanlage zu installieren, für die ein mindestens dem Energiebedarf des Gebäudes für die Wärmerzeugung entsprechender Ertrag prognostiziert wird. Fördervoraussetzung für den Bau von Passivhäusern ist der Nachweis eines Heizwärme-Energiekennwertes von weniger als  15 kWh/m² im Jahr (nach Passivhaus Projektierungspaket 2004, PhPP 2004 )

Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse.

 

Fördermittel für Energiegewinnhäuser in Höhe von:  

5.000 EUR für freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser mit regenerativem Energiegewinn  

2.500 EUR je Wohnung in Mehrfamilienhäusern

 

Fördermittel für Passivhäuser in Höhe von:  

3.500 EUR für freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser

1.750 EUR je Wohnung in Mehrfamilienhäusern

Eine Kumulierung mit den Programmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Rheinland-Pfalz und anderen Förderprogrammen von Bund und Land ist möglich.  

Bewilligungsstelle ist das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz in Mainz. 

Anträge und Gewährung der Zuschüsse sind an die EOR unter Verwendung des dort erhältlichen Vordrucks zu richten:

Effizienzoffensive Energie
Rheinland-Pfalz (EOR) e.V.
Erwin-Schrödinger-Str. 14, Raum 270
67663 Kaiserslautern

www.eor.de